Abstimmung vom Sonntag, 01. Dezember 2024

Personalvorsorge des Staates (SBPVG)

Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG)

Stimmabgabe

Öffnungszeiten Urnenwahl

Die Wahllokale sind für die Stimmabgabe geöffnet am:

Sonntag, 1. Dezember 2024
10:30 - 12:00 Uhr

Frist für briefliche Stimmabgabe

Die Zustellkuverts mit den unterschriebenen Stimmkarten und dem Stimmkuvert müssen bis spätestens am

Freitag, 29. November 2024
17:00 Uhr

bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden.




Dies ist eine Testumgebung. Resultatswerte sind von alten Abstimmungen aus dem Archiv.