Die Zustellkuverts mit der unterschriebenen Stimmkarte und den Stimmkuverts müssen spätestens bis
Freitag, 29. November 2024
17:00 Uhr
bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden.
Bitte senden Sie Ihre brieflichen Stimmunterlagen früh genug ab. Zu spät eintreffende Zustellkuverts werden ungeöffnet vernichtet.
Zu beachten bei der Briefwahl:
- Stimmkarte unterschreiben!
- In ein Zustellkuvert dürfen jeweils nur eine Stimmkarte und ein Stimmkuvert eingelegt werden.
Seit 2004 ist neben der persönlichen Stimmabgabe an der Urne auch die briefliche Stimmabgabe möglich (VRG, Art. 5).
Die Stimme kann vom In- oder Ausland gesendet werden.
Bitte beachten Sie die Anweisungen in den Wahlunterlagen: Die unterschriebene Stimmkarte gehört zusammen mit dem Stimmkuvert ins amtliche Zustellkuvert.
Das verschlossene Zustellkuvert kann unfrankiert der Post übergeben oder bei der Gemeinde persönlich oder durch einen Stellvertreter abgegeben werden.