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Stimmabgabe per Briefwahl

Die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe müssen bis zum 29. November 2024 um 17.00 Uhr in den Gemeinden eingegegangen sein.

Referendum über die betriebliche Personalvorsorge des Staates zustande gekommen

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein setzt hiermit die Volksabstimmung über die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) auf

Sonntag, 1. Dezember 2024,

in den von den Gemeinden zu bestimmenden Abstimmungslokalen fest.




Dies ist eine Testumgebung. Resultatswerte sind von alten Abstimmungen aus dem Archiv.