Initiativbegehren rechtsgültig zustande gekommen
Das bei der Regierung mit Datum vom 5. März 2024 angemeldete Initiativbegehren zur Aufhebung des Gesetzes über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (Privatisierung Radio L) ist innerhalb der sechswöchigen Frist (Art. 70 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes vom 19. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten) mit 1’729 bescheinigten Unterschriften zustande gekommen.
Abstimmung am Sonntag, 22. September 2024
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein setzt hiermit die Volksabstimmung über die Zustimmung zum Übereinkommen vom 22. Juli 1944 über den Internationalen Währungsfonds (IWF) und zum Beschluss Nr. 79-2 zur Mitgliedschaft des Fürstentums Liechtenstein (Beitritt zum IWF) auf Sonntag, 22. September 2024 fest.
Sonntag, 22. September 2024, 12:00 Uhr
Abstimmungslokale sind geschlossen
Die Abstimmungslokale in den Gemeinden sind geschlossen.
Es beginnen die Auszählungen zur Abstimmung zum IWF-Beitritt.
Sonntag, 22. September 2024, 12:25 Uhr
Die ersten Gemeinden sind eingetroffen
Die Gemeinden Schellenberg und Balzers stimmen für den IWF Beitritt.