Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 4. Mai 2022 das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben), in Behandlung gezogen und in Übereinstimmung mit Art. 82 Abs. 1 des Volksrechtegesetzes (LGBl. 1973 Nr. 50) das formulierte Initiativbegehren (Gesetzesvorschlag) abgelehnt. Die Regierung wird gemäss Art. 82 Abs. 2 des Volksrechtegesetzes mit der Anberaumung einer Volksabstimmung beauftragt.